General Business terms
General Business terms
Photography
please read carefully:
GENERAL
The services and products provided are the property of SVDW productions s.r.o. and its authorized commercial representative and artist Sascha van der Werf (hereafter jointly referred to as “we” or “us”). These Terms & Conditions apply to all sales whether via webshop, email or any other way and include all products, photographic and cinematic services, and works provided directly by us.
No waiver or modification of these Terms shall be binding unless expressly approved in writing by an authorized representative of SVDW productions.
Any products or services purchased through a third-party vendor are subject to the terms of that vendor.
These Terms apply regardless of the method or technique used to create the work and are valid for all future transactions unless expressly stated otherwise. If any part of these Terms is found to be invalid, the remaining provisions remain unaffected. Invalid provisions will be replaced with terms that most closely achieve the intended purpose.
All offers are considered open and non-binding.
NON-TRANSFERABILITY OF BOOKINGS AND VOUCHERS
Booked services and issued vouchers are non-transferable. The client is not entitled to name a substitute to redeem the booked service. Transfer is only permitted with explicit written consent.
COPYRIGHT & USAGE RIGHTS
All copyright and related rights remain with Sascha van der Werf. Usage rights (e.g., publishing, duplication) are granted only upon written agreement and apply solely to the defined purpose, location, duration, and scope. Licenses are non-exclusive, non-transferable, and granted for one-time use in one medium unless otherwise agreed. Use for advertising or other media requires separate written consent.
Attribution must be clearly visible on all uses, reading: Image: Sascha van der Werf + location and date (if applicable). A signature on the artwork does not replace this credit.
Altering the work requires written approval unless the alteration is necessary for the contractually defined purpose.
Licensing is valid only upon full payment and proper credit.
Two free copies of any publication (one for art books or limited prints) must be provided. For online publications, the URL must be shared.
The granted license does not include commercial use, resale, sublicensing, or any usage beyond the original purpose unless explicitly agreed upon in writing.
MINORS / MODEL RELEASE
Photo sessions involving minors are only permitted with written consent of a legal guardian. A guardian must be present at the session.
OWNERSHIP & DIGITAL FILES
All originals and files remain the property of Sascha van der Werf. Digital files are transferred only by written agreement and include only a curated selection (no RAW files). Duplication, online use, or storage beyond the client's internal use is only allowed with written agreement.
The client must preserve the digital attribution and ensure the creator’s name remains clearly visible and attached to any transferred file.
The client also agrees not to upload or use delivered images on AI-based generation or manipulation tools (e.g., Midjourney, DALL·E) without prior written consent.
PERMITS & THIRD-PARTY RIGHTS
Clients must obtain all necessary third-party permissions (e.g., location, individuals). Clients indemnify SVDW productions, Sascha van der Werf, and their representatives from any related legal claims. If the client submits third-party content for editing, they confirm they have the rights to do so and assume responsibility for any resulting claims.
ON-SITE CLIENT MISCONDUCT
We reserve the right to cancel the session on the day of service if the client fails to meet necessary conditions (e.g., guardian for minors) or continues to disrupt the session or others despite a warning. In such cases, 100% of the fee will be charged as a cancellation fee.
EXECUTION
We fulfill each order with care and may delegate tasks to trusted third parties. In the absence of specific written instructions, artistic decisions (composition, style, location, models) are made at our discretion. We are not liable for deviations from prior work or defects resulting from the client’s instructions.
External factors (weather, travel, model no-shows) are at the client’s risk. Shipping and travel costs are borne by the client. Minor color or material variations are not considered defects.
Use of our work does not include performance or music rights.
FEES & PAYMENTS
Unless otherwise agreed in writing, fees are based on the current SVDW productions price list or reasonable market rates. Fees also apply to layout or concept work if no final product is commissioned. Additional expenses (props, models, stylists, travel) are billed separately. Creative consulting and project coordination are not included in standard fees.
If the client cancels the assignment, the agreed fee remains due unless otherwise arranged. In cases of rescheduling (e.g. due to weather), previously reserved time and associated costs must be paid.
Licensing and usage fees are billed separately and must be agreed in writing.
PAYMENT TERMS & CANCELLATION
Advance Payment: All clients (private and business) are required to pay 100% in advance to secure a booking.
Accepted Payment Methods: Payment instructions are provided upon booking. Accepted methods include bank transfer, credit card, or other agreed methods. Invoices are payable immediately and without deductions.
Multi-Part Projects: Partial invoicing is permitted after delivery of each service unit.
Late Payment: A default interest of 5% above the base annual rate is charged on overdue payments. Ownership of all products and rights transfers only after full payment of all fees.
Cancellation Policy: Weddings (All costs incurred + shooting fees):
Up to 181 days prior: 0%
180–91 days: 20%
90–31 days: 30%
30–11 days: 50%
Within 10 days: 100%
Client Cancellations – Sessions in Vienna (All costs incurred + shooting fees):
More than 7 days before shoot: All costs incurred + 50% of total fee due
7 days or less before shoot: All costs incurred + 100% of total fee due
Client Cancellations – Sessions Outside Vienna (All costs incurred + shooting fees):
More than 14 days: All costs incurred + 50% of total fee due
14 days or less: All costs incurred + 100% of total fee due
Rescheduling: For shootings in Vienna, requests made more than 10 days before the scheduled date are free of charge and subject to availability. For shootings outside Vienna, rescheduling must be requested at least 20 days in advance to avoid cancellation fees. Changes requested later than these timeframes may be treated as cancellations. All applicable costs for rescheduling must be covered by the customer.
Late Arrival by Client: If the client arrives late to the scheduled session, the session time may be reduced accordingly. No refund or extension will be provided for time lost due to client delay.
Photographer-Initiated Cancellations: Clients will receive a full refund or the option to reschedule. No further claims apply.
Custom Image Production
For individually commissioned productions within the erotic and fetish segment, the client agrees to cover all associated costs in full and in advance. This includes, but is not limited to, the artist’s fee, model fees, travel and accommodation expenses, location rentals, and any required props or accessories. These productions are created on-demand and are realized within the scope of my artistic freedom. By confirming the commission, the client acknowledges and accepts this approach. Please note: there is a strict no-refund policy. This applies to my services as well as all incurred costs—regardless of whether the client withdraws from the project prior to the actual production.
MODEL RELEASE
The client confirms that all individuals depicted in the commissioned work have consented to being photographed and to the resulting images being used according to the agreed license. If required, model releases shall be signed before the session. SVDW productions is not liable for claims resulting from missing or invalid personal rights consents.
IMAGE DELIVERY & ARCHIVING
Final edited images will be delivered within 10 business days after the session, unless otherwise agreed. Delivery will be made digitally via a secure download link or cloud-based gallery. RAW files will not be delivered unless specifically agreed in writing. Final image files will be stored for up to 6 months. Retrieval after this time may not be possible. We recommend clients back up all delivered files upon receipt.
RETOUCHING & EDITING POLICY
Basic retouching and color correction are included in the service unless otherwise specified. Requests for additional editing beyond the standard style may incur additional charges and require written agreement.
CLIENT RESPONSIBILITY
The client is responsible for ensuring the location is accessible, clean, and safe. Delays caused by unprepared conditions or participants may reduce shooting time without refund. In outdoor sessions, both parties must agree on rescheduling due to weather.
CREATIVE CONTROL
The client acknowledges familiarity with the photographer’s style and grants creative freedom in execution. Specific requests are considered, but artistic interpretation guides the final result.
SOCIAL MEDIA SHARING
When sharing images on social media, clients agree to include credit: Photo by Sascha van der Werf | www.van-der-werf.com. Altering the images (filters, heavy edits) is discouraged to preserve the integrity of the work.
FORCE MAJEURE
We are not liable for non-performance due to circumstances beyond our control, including illness, natural disaster, technical failure, strikes, or travel restrictions. In such cases, rescheduling or a refund will be offered.
DATA LOSS & LIABILITY
We are liable only for intentional or gross negligence. Liability is limited to our own services and not applicable to third-party providers (e.g., labs). We are not liable for additional costs or lost profits. We store data for six months with no legal obligation. No compensation is available in case of data loss after that period.
PERFORMANCE & TERMINATION
We reserve the right to terminate any agreement immediately for justified reasons, including non-payment, insolvency, or breach of cooperation obligations. A 14-day grace period will be provided unless immediate termination is necessary.
PROMOTIONAL USE
Unless agreed otherwise in writing, we reserve the right to use commissioned art and photography works by Sascha van der Werf for promotional purposes (e.g., social media, portfolio, exhibitions). The client agrees to such usage and waives the right to object, including under data protection laws. The client also consents to the use of their data and images within the scope of applicable privacy laws.
MODIFICATIONS
We may modify these Terms at any time. Updated terms become effective upon publication on our website.
GOVERNING LAW & DISPUTES
These Terms are governed by the laws of Austria and the European Union. All disputes shall be settled exclusively by the District Court of Vienna. Legal proceedings will be conducted in German. No appeals may be made against the court’s final ruling.
AGB Foto Dokumentationen
und Foto-shootings Im Studio oder on Location
Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
ALLGEMEINES
Die von SVDW productions s.r.o. und dem bevollmächtigten Handelsvertreter und Künstler Sascha van der Werf (nachfolgend gemeinsam als "wir" bezeichnet) bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte sind deren Eigentum. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, unabhängig davon, ob sie über den Webshop, per E-Mail oder auf anderem Wege zustande kommen, und umfassen sämtliche Produkte, fotografischen und filmischen Dienstleistungen sowie Werke, die direkt durch uns erbracht werden.
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von einer bevollmächtigten Person von SVDW productions genehmigt wurden. Produkte oder Dienstleistungen, die über Drittanbieter bezogen wurden, unterliegen den dort gültigen Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten unabhängig von der Methode oder Technik, mit der das Werk erstellt wurde, und finden auch auf alle zukünftigen Transaktionen Anwendung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Eine unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
NICHT-ÜBERTRAGBARKEIT VON BUCHUNGEN UND GUTSCHEINEN
Gebuchte Leistungen sowie ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die die gebuchte Leistung in Anspruch nimmt. Eine Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHTE
Alle Urheber- und verwandten Schutzrechte verbleiben bei Sascha van der Werf. Nutzungsrechte (z. B. für Veröffentlichung, Vervielfältigung) werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt und beziehen sich ausschließlich auf den definierten Zweck, Ort, Zeitraum und Umfang. Die Lizenzen sind nicht-exklusiv, nicht übertragbar und gelten nur für eine einmalige Nutzung in einem Medium, sofern nicht anders vereinbart. Die Nutzung für Werbezwecke oder in anderen Medien erfordert eine separate schriftliche Genehmigung.
Eine eindeutige Nennung des Urhebers ist bei jeder Nutzung verpflichtend, wie folgt: Bild: Sascha van der Werf + Ort und Veröffentlichungsdatum (sofern zutreffend). Eine Signatur auf dem Kunstwerk ersetzt diese Nennung nicht.
Jegliche Veränderung des Werks bedarf der schriftlichen Zustimmung, es sei denn, sie ist zur Umsetzung des vereinbarten Zwecks erforderlich.
Das Nutzungsrecht tritt erst nach vollständiger Bezahlung und korrekter Urhebernennung in Kraft.
Zwei Belegexemplare jeder Veröffentlichung (bei limitierten Drucken oder Kunstbüchern nur ein Exemplar) sind kostenlos bereitzustellen. Bei Online-Veröffentlichungen ist uns die URL mitzuteilen.
Die gewährte Lizenz beinhaltet keine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Verwendung außerhalb des ursprünglichen Verwendungszwecks, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
MINDERJÄHRIGE PERSONEN / MODELLFREIGABE
Shootings mit minderjährigen Personen sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Zudem muss mindestens ein Erziehungsberechtigter während des Shootings anwesend sein.
EIGENTUM & DIGITALE DATEIEN
Alle Originale und Dateien verbleiben im Eigentum von Sascha van der Werf. Digitale Dateien werden nur nach schriftlicher Vereinbarung übermittelt und beinhalten ausschließlich eine kuratierte Auswahl (keine RAW-Dateien). Vervielfältigung, Online-Nutzung oder Speicherung außerhalb des internen Gebrauchs des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Der Kunde verpflichtet sich, die Urhebernennung digital beizubehalten und sicherzustellen, dass der Name des Künstlers bei jeglicher Übertragung eindeutig erkennbar bleibt.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine gelieferten Bilder ohne vorherige schriftliche Zustimmung auf KI-basierten Plattformen zur Generierung oder Veränderung (z. B. Midjourney, DALL·E) hochzuladen oder zu verwenden.
GENEHMIGUNGEN & RECHTE DRITTER
Der Kunde ist verantwortlich für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen Dritter (z. B. Location, abgebildete Personen). Der Kunde stellt SVDW productions, Sascha van der Werf und deren Vertreter von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei der Bearbeitung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten garantiert dieser, über die notwendigen Rechte zu verfügen, und übernimmt die Haftung für eventuelle Ansprüche.
STÖRUNGEN DURCH DEN KUNDEN VOR ORT
Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag am Tag der Leistungserbringung abzubrechen, wenn der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt (z. B. keine Begleitperson bei Minderjährigen) oder durch sein Verhalten trotz Abmahnung weiterhin den Ablauf oder andere Kunden stört. In diesem Fall werden 100 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.
AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Wir erfüllen jeden Auftrag mit Sorgfalt und behalten uns das Recht vor, Arbeiten an vertrauenswürdige Dritte zu delegieren. Ohne spezifische schriftliche Vorgaben liegt die künstlerische Entscheidung (Bildkomposition, Stil, Ort, Modelle) bei uns.
Wir haften nicht für Abweichungen von früheren Arbeiten oder für Mängel, die auf Anweisungen des Kunden beruhen. Äußere Umstände (Wetter, Reiseverzögerungen, Modellausfall) liegen im Risikobereich des Kunden. Versand- und Reisekosten trägt der Kunde. Geringfügige Farb- oder Materialabweichungen gelten nicht als Mängel.
Die Nutzung unserer Werke beinhaltet keine Musik- oder Aufführungsrechte.
HONORARE & ZAHLUNGEN Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von SVDW productions oder marktübliche Sätze. Honorare fallen auch für Entwürfe oder Konzepte an, selbst wenn es nicht zur finalen Produktion kommt. Zusatzkosten (z. B. Requisiten, Modelle, Reisen, Stylisten) werden gesondert berechnet. Kreativberatung und Projektkoordination sind nicht in den Standardgebühren enthalten.
Bei Stornierung durch den Kunden bleibt das vereinbarte Honorar geschuldet, sofern nicht anders geregelt. Bei Terminverschiebungen (z. B. wetterbedingt) sind gebuchte Zeiten und entstandene Kosten zu übernehmen. Lizenz- und Nutzungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt und müssen schriftlich vereinbart werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & STORNIERUNG Vorauszahlung: Alle Kunden (privat und geschäftlich) müssen 100 % im Voraus zahlen, um die Buchung zu bestätigen.
Zahlungsmethoden: Die Zahlungsinformationen werden bei der Buchung übermittelt. Akzeptierte Methoden sind Überweisung, Kreditkarte oder individuell vereinbarte Zahlungswege. Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.
Mehrteilige Projekte: Teilabrechnungen nach Erbringung einzelner Leistungen sind zulässig.
Zahlungsverzug: Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Das Eigentum an Produkten und Rechten geht erst nach vollständiger Zahlung über.
Stornierungsbedingungen: Hochzeiten (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Bis 181 Tage vor Termin: 0 %
180–91 Tage: 20 %
90–31 Tage: 30 %
30–11 Tage: 50 %
Innerhalb von 10 Tagen: 100 %
Kundenseitige Stornierung – Shootings in Wien (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Mehr als 7 Tage vor Termin: alle angefallenen Kosten + 50 % des Honorars
7 Tage oder weniger: alle angefallenen Kosten + 100 % des Honorars
Kundenseitige Stornierung – Shootings außerhalb Wiens (alle angefallenen Kosten + Shooting-Honorar):
Mehr als 14 Tage vor Termin: alle angefallenen Kosten + 50 % des Honorars
14 Tage oder weniger: alle angefallenen Kosten + 100 % des Honorars
Terminverschiebung: Bei Shootings in Wien sind Verschiebungen, die mehr als 10 Tage vor dem Termin erfolgen, kostenlos und abhängig von Verfügbarkeit. Bei Shootings außerhalb Wiens muss die Verschiebung mindestens 20 Tage vor dem Termin erfolgen, um Stornogebühren zu vermeiden. Änderungen außerhalb dieser Fristen können als Stornierung behandelt werden. Alle anfallenden Kosten für die Verschiebung trägt der Kunde.
Verspätung durch den Kunden: Kommt der Kunde verspätet zum Termin, kann sich die Shootingzeit entsprechend verkürzen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
Stornierung durch den Fotografen: Bei Absage durch uns erhalten Kunden eine volle Rückerstattung oder einen Ersatztermin. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Individuelle Bildproduktionen
Bei individuell beauftragten Produktionen im Bereich Erotik und Fetisch verpflichtet sich der Kunde, sämtliche anfallenden Kosten vollständig und im Voraus zu begleichen. Dies umfasst mein Honorar sowie alle damit verbundenen Auslagen wie Reisekosten, Unterkunft, Modelhonorare, Locationmieten und erforderliche Requisiten oder Accessoires. Die Produktion erfolgt ausschließlich auf Anfrage und im Rahmen meiner künstlerischen Freiheit. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Es gilt eine strikte Keine-Rückerstattung-Politik – dies betrifft sowohl meine Dienstleistung als auch sämtliche bis dahin entstandenen Kosten, selbst wenn der Kunde vor Produktionsbeginn vom Auftrag zurücktritt und die Umsetzung nicht mehr wünscht.
MODELFREIGABE Der Kunde bestätigt, dass alle abgebildeten Personen der Aufnahme und der Nutzung der Bilder gemäß Lizenz zugestimmt haben. Falls erforderlich, werden Model Release Formulare vorab unterzeichnet. Wir haften nicht für fehlende Einwilligungen.
BILDÜBERGABE & ARCHIVIERUNG Fertig bearbeitete Bilder werden innerhalb von 10 Werktagen nach dem Shooting digital über einen sicheren Download-Link oder eine Cloud-Galerie übermittelt. RAW-Dateien werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben. Die Bilder werden bis zu 6 Monate archiviert. Danach kann keine Garantie auf Verfügbarkeit übernommen werden. Kunden wird empfohlen, die gelieferten Dateien umgehend zu sichern.
RETOUCHE & BEARBEITUNG Basis-Retusche und Farbkorrekturen sind im Service enthalten. Erweiterte Bearbeitungen oder Sonderwünsche bedürfen einer gesonderten Absprache und können Zusatzkosten verursachen.
KUNDENVERANTWORTUNG Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Aufnahmeort zugänglich, sauber und sicher ist. Verzögerungen durch unvorbereitete Bedingungen oder Teilnehmer können die Shootingzeit verkürzen. Bei Outdoor-Shootings ist eine einvernehmliche Entscheidung über wetterbedingte Verschiebungen zu treffen.
KÜNSTLERISCHE FREIHEIT Der Kunde kennt den Stil des Fotografen und räumt diesem volle kreative Freiheit ein. Wünsche werden berücksichtigt, jedoch bestimmt die künstlerische Interpretation das Endergebnis.
SOZIALE MEDIEN Bei Veröffentlichung in sozialen Medien verpflichtet sich der Kunde zur Urhebernennung: Foto von Sascha van der Werf | www.van-der-werf.com. Das Verfälschen der Bilder (z. B. durch Filter) ist unerwünscht, um die künstlerische Integrität zu wahren.
HÖHERE GEWALT Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Naturkatastrophen, technische Probleme, Streiks, Reisebeschränkungen) haften wir nicht. In solchen Fällen bieten wir eine Verschiebung oder Rückerstattung an.
DATENVERLUST & HAFTUNG Wir haften ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf unsere eigenen Dienstleistungen. Externe Anbieter (z. B. Labore) sind ausgeschlossen. Für Folgekosten oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
VERTRAGSBEENDIGUNG Wir behalten uns das Recht vor, Verträge aus triftigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenz, Verletzung der Mitwirkungspflicht). Eine Nachfrist von 14 Tagen wird gewährt, sofern nicht anders erforderlich.
EIGENWERBUNG Sofern nicht anders vereinbart, dürfen durch Sascha van der Werf geschaffene Werke für eigene Werbezwecke verwendet werden (z. B. Website, Portfolio, Ausstellungen, soziale Medien). Der Kunde stimmt der Nutzung sowie der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu.
ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.
ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND Diese AGB unterliegen dem österreichischen Recht und dem Recht der Europäischen Union. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Wien. Das Verfahren wird in deutscher Sprache geführt. Ein Einspruch gegen ein rechtskräftiges Urteil ist ausgeschlossen.
AGB’s Fotoshooting
für Unternehmergeschäfte (B2B)
Diese nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen AGB, sofern es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen im Sinne von § 1 KSchG handelt. Bestehende Klauseln der allgemeinen AGB bleiben unberührt und gelten auch für unternehmerische Vertragspartner, insbesondere die erweiterten Stornobedingungen, Haftung, Urheber- und Nutzungsrechte, Datenschutz und werbliche Nutzung der Lichtbilder.
1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern dem Fotografen ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2 Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungs- rechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertrags- partner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (er- teilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright- vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Licht- bild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen: Foto: (c) ... Na- me/Firma/Künstlername des Fotografen; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vor- stehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen be- kannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbar- ten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.
Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
3.1.1 Analoge Fotografie
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertrags- partner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
3.1.2 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellten Bilddateien.
Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den inter- nen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4 Kennzeichnung
4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bil- der klar und eindeutig identifizierbar ist.
5 Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf ei- ner Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte nach der Auf- nahme unverzüglich wieder abzuholen. Werden diese Objekte nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Trans- port- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
6 Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Auf- nahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfälli- ge Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber 10 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertrags- partner zu versichern.
7 Vorzeitige Auflösung
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt; bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet; bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiter verzögert wird; bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig ge- stellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
8 Leistung und Gewährleistung
8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Der Fotograf behält sich – abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertrags- partner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht – vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, dem Foto- grafen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend
8.7 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend
8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zu- steht.
8.9 Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
9 Werklohn / Honorar
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
Wetterbedingte Terminverschiebungen:
bei Outdoor-Shootings müssen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin gemeldet werden. Kurzfristigere Absagen gelten als kostenpflichtige Verschiebung.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.9 Stornobedingungen für B2B-Aufträge
Shootings in Wien:
Bis 10 Werktage vor dem Shooting: kostenfreie Verschiebung möglich
9 bis 4 Werktage vor dem Shooting: 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller bis dahin entstandenen Kosten
ab 3 Werktage vor dem Shooting oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller entstandenen Kosten
Shootings außerhalb Wiens:
Bis 20 Werktage vor dem Shooting: kostenfreie Verschiebung möglich
19 bis 7 Werktage vor dem Shooting: 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller bis dahin entstandenen Kosten (inkl. Reisekosten, Unterkünfte, Vorabspesen etc.)
ab 6 Werktage vor dem Shooting oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. aller entstandenen Kosten
Verspätungen des Vertragspartners:
Bei verspätetem Eintreffen am Shooting-Tag besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Verlängerung der vereinbarten Shootingzeit.
Die gebuchte Zeit wird voll berechnet.
Bei halbtägigen Buchungen (bis 4 Stunden) führt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten automatisch zu einer Reduktion der Aufnahmezeit, ohne Anspruch auf Nachholung oder Honorarminderung.
Verschiebung durch den Kunden:
Muss schriftlich erfolgen
Neue Termine nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit
Die durch die Verschiebung verursachten Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Miete, Models, Stylisten etc.) sind vollumfänglich durch den Kunden zu tragen
Eine kostenfreie Verschiebung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Jede weitere Verschiebung wird wie eine Stornierung gemäß obiger Staffelung behandelt.
Verschiebung durch den Fotografen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt):
Zwei Ersatztermine werden angeboten
Ein Rücktritt mit Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen ist möglich
Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadenersatz) sind ausgeschlossen
Haftung bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners:
Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass alle für die Durchführung des Shootings relevanten Voraussetzungen (z. B. Zugang zur Location, Anwesenheit gebuchter Dritter, Bereitstellung von Produkten/Requisiten) erfüllt sind. Verzögerungen oder Ausfälle aus diesen Gründen entbinden den Fotografen nicht von seinem Honoraranspruch.
10 Lizenzhonorar
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
11 Zahlung
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungs- summe zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungs- fall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet über- steigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
12 Datenschutz
Der Vertragspartner nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt
1. Zweck der Datenverarbeitung
Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personen- bezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.
2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitun
Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners
4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur so lange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen, und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wer- den so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
• zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat, um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten;
• die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
• vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Da- ten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken;
• unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
• Datenübertragbarkeit zu verlangen;
• die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
• bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
6. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und an- schriftlich bekannten Fotografen wenden.
13 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.
14.2 Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftrags- gemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).
14.4 Schriftformerfordernis: Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.
General Terms Photoshoot
for Business Clients
Supplementary Terms and Conditions for Business Clients
The following provisions apply in addition to the general Terms and Conditions (T&Cs), provided the contracting party is a business entity as defined in § 1 of the Austrian Consumer Protection Act (KSchG). The provisions of the general T&Cs remain unaffected and continue to apply to business clients, particularly regarding extended cancellation policies, liability, copyright and usage rights, data protection, and promotional use of images.
1 Applicability and Scope of the General Terms and Conditions
1.1 These T&Cs apply when the photographer’s contracting party is a business entity pursuant to § 1 KSchG.
1.2 The photographer provides services exclusively on the basis of these T&Cs. By placing an order, the client acknowledges their applicability. They apply to all future business relationships, even if not explicitly referenced. Any general terms of the contracting party are not part of the agreement.
1.3 Should individual provisions of these T&Cs be invalid, the remaining provisions remain unaffected. The invalid provision shall be replaced by a valid one that best reflects its intent and purpose.
1.4 Offers by the photographer are non-binding and subject to change.
2 Copyright and Usage Rights
2.1 All copyrights and related rights of the image creator (§§1, 2 para. 2, 73ff UrhG) belong to the photographer. Usage permissions (e.g. publication rights) are only granted if explicitly agreed. In such cases, the client receives a simple (non-exclusive, non-transferable) usage license for the specifically agreed purpose and limits (e.g. print run, duration, territory). Unless otherwise agreed, the scope indicated in the invoice or delivery note applies. The client acquires only the rights necessary for the disclosed purpose. Absent other agreements, the usage license allows for one-time publication in one edition, only in the client's specified medium, and not for advertising purposes.
2.2 The client is obligated to credit the photographer in every use (e.g., reproduction, distribution, broadcast) in a clearly visible manner, not rotated or distorted, using normal typeface and placed near the image, as follows:
Photo: (c) … Name/Company/Artist of the Photographer; Location and, if applicable, year of first publication.
This satisfies § 74 para. 3 UrhG. A signature in the image itself does not replace this credit.
2.3 Any modification of the image requires the photographer’s written consent, unless it is necessary for the contractually agreed purpose.
2.4 Usage rights are only granted upon full payment and proper credit as defined in 2.2.
2.5 For publications, two free specimen copies must be provided. For high-value products (e.g. art books), one copy suffices. For online publications, the URL must be shared with the photographer.
3 Ownership of Material – Archiving
3.1.1 Analog Photography:
Ownership of exposed film material (negatives, slides, etc.) remains with the photographer. Required images for agreed usage may be transferred to the client upon appropriate compensation.
Until full payment, all delivered images remain the photographer's property.
Slides (negatives only if agreed in writing) are lent to the client and must be returned at their cost and risk.
3.1.2 Digital Photography:
Image files remain the property of the photographer. Transfer of digital files requires express written agreement and typically only includes a selection, not all created files.
Usage rights apply only within the limits set in section 2.1.
3.2 Reproduction/distribution of images in online databases, electronic archives, websites, or intranets not solely for internal use requires separate agreement. One backup copy is permitted.
3.3 The photographer may store images for one year without obligation. No claims arise in the event of loss or damage.
4 Image Identification
4.1 The photographer may mark images (even on the front) with a creator credit. The client must maintain the integrity of this marking, especially when passing images to third parties (e.g. printers), and ensure it is applied or restored if necessary.
4.2 The client must store digital images so that the credit remains electronically linked, ensuring clear attribution of authorship.
5 Additional Obligations
5.1 The client is responsible for obtaining third-party usage permissions and model releases. The client indemnifies the photographer from any claims, particularly under §§ 78 UrhG and 1041 ABGB. The photographer only guarantees such permissions when expressly agreed in writing.
5.2 If the photographer is hired to edit third-party images, the client guarantees they have the rights and indemnifies the photographer against third-party claims.
5.3 The client must promptly retrieve any objects used in the shoot. If not collected within two business days after request, the photographer may charge storage fees or store them at the client's expense.
6 Loss or Damage
6.1 The photographer is only liable for intentional or gross negligence in the event of loss or damage to images or materials. Liability is limited to direct fault by the photographer or staff, and third parties (e.g. labs) only if selected negligently. Compensation is limited to material costs and free re-shooting if possible. No further claims apply, including travel, accommodation, third-party costs (models, assistants, etc.), lost profits, or intangible damages. Claims expire after three months from knowledge of the damage and at most 10 years after delivery.
6.2 This also applies to templates, props, or materials provided by the client. High-value items must be insured by the client.
7 Premature Termination
The photographer may terminate the contract immediately for valid reasons, such as bankruptcy of the client, payment default, unresolved doubts about solvency, or significant breaches after written warning and grace period.
8 Performance and Warranty
8.1 The photographer executes the contract with care and may delegate work. If not instructed otherwise, the photographer decides on artistic and technical aspects (style, models, location, etc.).
8.2 No liability is assumed for client-provided instructions or materials.
8.3 The client bears all risks unrelated to the photographer (e.g. weather, travel, delays, missing props or models).
8.4 Deliveries travel at the client's cost and risk.
8.5 In case of defects, the photographer may choose to remedy via improvement, replacement, or price reduction. Defects must be reported within 8 days of delivery or discovery. If not, the work is deemed accepted. Warranty claims expire after 3 months.
8.6 Minor defects are excluded. Color deviations in reorders are not defects. Section 6.1 applies accordingly.
8.7 Binding deadlines only apply if agreed in writing.
8.8 Minor delivery delays are acceptable and not grounds for compensation or withdrawal.
8.9 Usage rights do not include public performance of audio content in any medium.
9 Fees / Compensation
9.1 Absent written agreement, the photographer is entitled to fees per the current price list or reasonable compensation.
9.2 Fees are due even if the work is not published or used.
9.3 All expenses (e.g. props, models, travel, stylists) are charged separately.
9.4 Client-requested changes during the shoot are at their cost.
9.5 Conceptual work (consulting, layout, design) and excessive coordination are not included in the shoot fee.
9.6 If the client cancels for reasons within their control, the agreed fee is still due. For weather-related rescheduling:
Must be announced 24 hours before the shoot (for outdoor shoots); later counts as a paid rescheduling.
9.7 All prices are exclusive of VAT.
9.8 Offset of claims by the client is excluded.
9.9 Cancellation Policy for B2B Shoots
Shoots in Vienna:
Up to 10 business days prior: Free rescheduling
9 to 4 business days prior: 50% of the agreed fee + incurred costs
3 or fewer business days / no-show: 100% of the agreed fee + all costs
Shoots outside Vienna:
Up to 20 business days prior: Free rescheduling
19 to 7 business days prior: 50% of fee + all costs (travel, hotels, etc.)
6 or fewer business days / no-show: 100% of fee + all costs
Client Delays:
Late arrival = no entitlement to extend shoot time
Full booking fee still applies
For half-day shoots (up to 4 hrs), delays >60 min reduce shooting time without compensation
Client-initiated rescheduling:
Must be in writing
New date subject to availability
Extra costs (travel, rent, models, etc.) are paid by the client
Only one free rescheduling allowed; further ones treated as cancellation
Photographer rescheduling (e.g. illness, force majeure):
Two new dates will be offered
Client may withdraw with refund
No further claims (e.g. damages)
Client Responsibilities:
Ensure access, attendance of booked personnel, and all required props/products. Delays do not void the photographer’s fee entitlement.
10 Licensing Fee
Unless otherwise agreed, usage rights are subject to a separate licensing fee.
11 Payment
11.1 Unless otherwise agreed in writing, a 50% deposit is due upon commissioning. The remainder is due upon delivery or invoice and payable immediately without deductions. For transfers, payment is considered made once the photographer is informed of receipt.
11.2 The photographer may invoice per completed unit for multi-part projects.
11.3 Late payments accrue 5% interest above the base rate annually, without prejudice to further damages.
11.4 Ownership of delivered images only transfers after full payment. Assertion of retention of title does not imply withdrawal unless explicitly stated.
12 Data Protection
The client acknowledges the photographer’s privacy policy, fulfilling all information duties:
1. Purpose:
Personal data is processed to fulfill the contract and for promotional use by the photographer.
2. Data Processed & Legal Basis:
Name, address, phone/fax, email, bank details, and image data.
3. Data Disclosure:
Only as necessary to fulfill the contract.
4. Retention:
Data is retained as needed to meet the purposes outlined and legal obligations.
5. Client Rights:
Right to access, rectify, delete, restrict, object, withdraw consent, data portability, and lodge complaints.
6. Contact:
For questions, contact the named photographer.
13 Use of Images for Self-Promotion
Unless explicitly agreed otherwise, the photographer may use created images for self-promotion. The client irrevocably agrees to such use and waives related claims under §§ 78 UrhG and 1041 ABGB. This includes the use of personal data, especially image data, for promotional publication.
14 Final Provisions
14.1 Place of performance and jurisdiction is the photographer’s business location. If the business moves, suits may be filed at the old or new location.
14.2 Regress claims under the Product Liability Act (PHG) are excluded unless gross negligence by the photographer is proven. Austrian law applies. The UN Sales Convention is excluded. Contract language is German.
14.3 These terms also apply analogously to motion picture works, regardless of the process or technology (film, video, etc.).
14.4 Written form: All side agreements or changes require written form. This also applies to any waiver of this requirement.